AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der WERBEREKLAME
1. Sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen,
Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen der WERBEREKLAME gelten
ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, oder nicht zwingend gesetzliche
Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben.
2. Der Besteller anerkennt mit der Erteilung des Auftrages
/ Bestellung die folgenden Geschäftsbedingungen. Bedingungen des
Bestellers, insbesondere Einkaufsbedingungen, müssen von der WERBEREKLAME
ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden, damit diese
Gültigkeit erlangen.
3. Offerten, Angebote welche ohne definitive Angaben
/ Vorlagen (Masse, Farben, Ausrüstungsarbeiten etc.) erstellt wurden,
gelten grundsätzlich nur als Richtpreisofferten. Eine definitive
Offerte erfolgt erst bei Auftragserteilung. Bei Offerten ohne Gültigkeitsfrist,
gelten maximal 30 Tage Gültigkeit.
4. Durch die Übertragung von druckfertigen Daten
des Auftraggebers an WERBEREKLAME handelt es sich um eine Auftragsvergabe.
Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichende Preisabsprachen
erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich
bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf
Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei
und damit Schuldner bis zur Vollständigen Bezahlung der Leistung.
Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).
5. Ausführung des Auftrages. Wir führen die
Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf
Grundlage des vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten
/ Vorlagen sind gemäss unseren Vorgaben und Datenformaten anzuliefern.
Sollte der Auftraggeber Druckdaten/Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer
angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer
keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung
des Auftrages.
6. Die Zahlung erfolgt im Voraus oder
per Nachnahme. Sollte Zahlung per Rechnung vereinbart worden sein, so
ist diese innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig. Grundsätzlich
kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt
werden. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so wird ein Verzugszins
in Höhe von 5% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls
vom Auftraggeber zu tragen.
Wird eine Lieferung per Nachnahme vom Empfänger verweigert, kann
diese nicht ordnungsgemäss zugestellt werden, oder kann die Lieferung
aus Gründen die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht
zugestellt oder ausgeliefert werden, so muss der Auftraggeber für
eine entsprechende Kostenpauschale des Auftragnehmers aufkommen. Die
bestellte Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt und gilt
als sofort fällig.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden
Produktionen oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern,
z.B. sollte sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
beim Auftraggeber feststellen lassen. Gleichfalls haben wir das Recht
in diesem Falle Lieferungen zu stoppen, oder die Produktion einzustellen.
7. Eigentumsvorbehalt. Sämtliche durch die WERBEREKLAME
gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
8. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr
des Auftraggebers ab 8303 Bassersdorf und erfolgt an die vom Besteller
angegebene Lieferadresse auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich
vereinbarte abweichende Lieferadresse muss von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.
Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc.
eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich
sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel
schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten
werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht
berücksichtigt.
9. Liefertermine gelten nur dann als fix, wenn diese
vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Die von uns bei
Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind Ca.- Angaben. Sollten
sich nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel an Druckdaten
herausstellen, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist
gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Druckfreigabe (Gut zum
Druck) durch den Auftraggeber. Gerät die WERBEREKLAME unverschuldet
in Lieferverzug, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, höhere
Gewalt, Krieg, Energie- oder Materialmangel, durch Verzugs- und Vertragesverletzung
Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten), so berechtigt dies den Auftraggeber
nicht, vom Vertrag / Bestellung zurückzutreten, und/oder die WERBEREKLAME
für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei
Lieferverzug der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer
verschuldet wurde, haftet dieser maximal für den Warenwert, und
auch nur dann, wenn ein schriftlich durch die WERBEREKLAME bestätigter
Liefertermin vorliegt.
10. Abnahmeverzug. Nimmt der Auftraggeber/Besteller
die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung
der Ware diese nicht ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware
entsprechend zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten)
dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
11. Preis. Für alle unsere Produkte gilt die jeweils
gültige aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurde ein anderer
Preis ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt. Verpackungsmaterial
im üblichen Rahmen ist in den Preisen jeweils enthalten, es sei
denn, der Auftraggeber wird auf etwas anderes hingewiesen. Änderungen
von Druckdaten, bzw. Aufbereiten von Druckdaten wird zu den jeweils
gültigen Preisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
12. Mängel, Haftung, Rückgabe. Der Auftraggeber prüft
nach Erhalt der bestellten Ware sorgfältig. Mängel sind unmittelbar
nach Erhalt der Ware, jedoch spätestens 8 Tage nach Erhalt der
Ware dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Für später
gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter
Mängelrüge, welche innerhalb der vereinbarten Frist beim Auftragnehmer
eingegangen ist, und eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu
verantworten sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender
Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen
Frist.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen.
Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme
verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem
Auftragnehmer erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzen
wir jeweils nur die günstigsten Versandwege.
Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren
möglich, und können vom Aufraggeber nicht beanstandet werden.
13. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und
fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender
Druckauftrag erteilt wird.
14. Reproduktionsrecht. Die Reproduktion und der Druck
aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Druckdaten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt
unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden
Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und
deren Wiederbenutzung.
15. Copyright. Die von uns im Auftrag erbrachten kreativen
Leistungen, insbesondere die Erstellung von graphischen Entwürfen,
Layout, Bild- und Textmarken usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright).
Der Auftraggeber entlohnt mit seinem Entgelt nur die Dienstleistung
selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, sowie nicht das
Recht zur weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann der Auftragnehmer
dem Auftraggeber gegen ein schriftlich zu vereinbarendes Entgelt übertragen,
welches erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht.
16. Autorkorrekturen sind in denen vom Auftragnehmer angegeben Preisen
nicht enthalten, und werden dem Auftraggeber ggf. in Rechnung gestellt.
17. Mehr- oder Minderlieferungen. Unterschreitet oder
übersteigt die gelieferte Menge die bestellte Quantität um
nicht mehr als 10%, so gilt der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge
bis zu einer Mehrauflage in Höhe von 10% dem Auftraggeber in Rechnung
zu stellen.
18. Gerichtsstand. Als ausschliesslicher Gerichtsstand
wird 8153 Rümlang vereinbart.
19. Geltendes Recht. Als Grundlage für die Geschäftsbeziehung
mit der WERBEREKLAME gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
20. Salavtorische Klausel. Sollte eine oder mehrer der o.g.
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder werden, bleiben alle
anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen
werden durch die gesetzlichen Bedingungen ersetzt.
Dezember 2004
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